Albert Kochs ist als Rechtsanwalt seit Anfang 2023 für die Florett & Falke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig.
Er berät Unternehmen, Gesellschafter, Organe sowie Gläubiger und Investoren in allen rechtlichen Fragen rund um Sanierung und Insolvenz. Er ist Ansprechpartner für eine rechtssichere und praxisnahe Begleitung in allen Themen des Insolvenz-, Gesellschafts- und Finanzierungsrecht.
Neben der Verhandlung und Gestaltung von Sanierungsfinanzierungen begutachtet Alber Kochs regelmäßig Sanierungskonzepte und beurteilt Fortführungsprognosen für Unternehmen und deren Gläubiger. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Erstellung von Vergleichsrechnungen (Liquidationsrechnungen), die als Grundlage für die Entwicklung und Verhandlung einer Sanierungsfinanzierung dienen können.
Ob vor Gericht oder in außergerichtlichen Verhandlungen, Albert Kochs vertritt die Interessen der Mandanten mit einem klaren Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge und juristische Präzision. Dabei hat er stets auch die Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken für Entscheidungsträger im Blick.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Insolvenz- und Gesellschaftsrecht
- Organhaftungsrecht
- Kredit- und Sicherheitenrecht
- Liquidationsrechnungen
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung (WiWiZ) an der Universität Bayreuth („Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)“)
- Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, Zweites Staatsexamen
- während des Referendariats Tätigkeit in einer auf Insolvenzverwaltungen spezialisierten Kanzlei im Raum Oberfranken, Bayern
- seit Anfang 2023 bei Florett & Falke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH