Das Gesellschaftsrecht stellt viele verschiedene Organisationsformen bereit, in denen unternehmerische Betätigung organisiert werden kann, von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über Personenhandelsgesellschaften wie Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) oder Kapitalgesellschaften wie GmbH und Aktiengesellschaft (AG) bis hin zu Hybriden wie GmbH & Co. KG oder SE & Co. KGaA.
Die Frage der richtigen Rechts- und Organisationsform für das eigene Unternehmen stellt sich für Unternehmer nicht nur in der Gründungsphase, sondern Veränderungen im Markt, im Geschäftsmodell oder der Gesellschafterstruktur können jederzeit gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen sinnvoll oder erforderlich machen, z.B. in Form von Wechseln der Rechtsform, Gründung neuer Tochtergesellschaften zur Erschließung neuer Märkte oder Einstellung von Geschäftsbereichen durch Liquidation, Verschmelzung oder Carve-Out.
Auch die Organisation der Verhältnisse der Gesellschafter untereinander oder der Rechte und Pflichten von Aufsichtsorganen und der Geschäftsleitung (Corporate Governance) unterliegt großen Gestaltungsmöglichkeiten und sollte zum eigenen Unternehmen passen. Wechsel in der Gesellschafterstruktur oder der Geschäftsleitung können zum Beispiel Anpassungen in den gesellschaftsinternen Entscheidungsprozessen erforderlich machen. Zudem kann die Verlagerung von Kompetenzen der Gesellschafter auf einen neutralen Sachwalter oder ein Expertengremium (Beirat, „Gesellschafter-Board“) lähmende und mitunter geschäftsschädigende Konflikte im Gesellschafterkreis auflösen.
Florett & Falke beraten ihre Mandanten in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen von der Gründung bis zur Unternehmensnachfolge, insbesondere:
Beratung und Unterstützung bei gesellschaftsrechtlichen Strukturfragen (Gründung / Rechtsform, Konzernbildung) und Umstrukturierungen wie Umwandlungen, Verschmelzungen, Liquidationen oder Carve-Out
Unterstützung bei der Regelung der Verhältnisse der Gesellschafter untereinander oder der Rechte & Pflichten von Geschäftsleitung und Aufsichtsorganen (Corporate Governance) durch die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen / Satzungen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen für Geschäftsführung oder Beirat, etc.
Begleitung von Veränderungen in der Gesellschafterstruktur oder bei der Durchführung von Kapitalmaßnahmen
Beratung zum Recht der Gesellschafterdarlehen und zu Fragen der Kapitalerhaltung
Unterstützung beim Aufbau eines Compliance-Management-Systems
Wir beraten Unternehmen, Gesellschafter, Insolvenzverwalter und Investoren bei allen Arten von Unternehmenstransaktion, sei es „klassischer“ Unternehmensverkauf im Wege eines Share Deals oder Asset Deals, sei es Ausgründung, Verschmelzung, Gründung eines Joint Ventures oder Investitionen auf Kapitalebene.
Unsere Anwälte verfügen insbesondere über vielfältige Erfahrungen mit Unternehmenskäufen in der Krise oder aus der Insolvenz heraus und kennen daher die Besonderheiten des Unternehmenskaufs in Krise und Insolvenz (distressed M&A).
Aber auch außerhalb der Krise beraten wir sowohl auf Sell-Side als auch auf Buy-Side und unterstützen von der Planung und Strukturierung über die Umsetzung bis hin zum Vollzug der Transaktion bei allen wesentlichen Fragen und Prozessschritten einschließlich Due Diligence, Verhandlungsführung und Transaktionsdokumentation.
Beratung und Unterstützung bei allen Arten von Unternehmenstransaktion (Share Deals, Asset Deals, Carve-Outs, Umwandlungen, Investorenmodelle, Joint Ventures, usw.)
Besondere Erfahrung bei Unternehmenskäufen in Krise und Insolvenz (distressed M&A) gewährleisten Schnelligkeit und Transaktionssicherheit in Sondersituationen
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Ansprechpartner

01
Handlungsfähigkeit
Wenn lähmende Konflikte oder umständliche Strukturen die Entscheidungsfindung blockieren, brechen wir diese Blockade durch die richtige Compliance-Struktur auf und stellen so die Handlungsfähigkeit wieder her.
02
Fortführung sichern, Nachfolge regeln
Wenn Gesellschafter das Unternehmen nicht mehr tragen können oder wollen, sichern ein gezielter Verkauf oder die Gewinnung eines Investors die Fortführung des Unternehmens und den Erhalt von Lebenswerken.
03
Risikoreduzierung
Durch den Verkauf oder die gezielte Abspaltung und Liquidation verlustträchtiger Sparten reduzieren wir die Risiken für den gesunden Kern und sorgen damit für eine langfristige Stabilisierung.
Kompetenzen