Poolverwaltung

Sicherheitentreuhand / Sicherheitenpools

Bei einem Sicherheitenpool oder einer Sicherheitentreuhand (die Begriffe werden häufig synonym verwendet, teils wird aber auch danach unterschieden, ob die Sicherheiten nur im Fremdinteresse (= Treuhand) oder teilweise auch im Eigeninteresse (= Pool) gehalten werden) werden die Kreditsicherheiten durch das kreditnehmende Unternehmen auf einen Sicherheitentreuhänder bzw. Poolverwalter übertragen, der die Sicherheiten treuhänderisch für die Kreditgeber verwaltet und bei Eintritt des Sicherungsfalls verwertet.

Ein Beispiel ist der Sicherheitenpool der Banken, bei dem die Poolführerin die Kreditsicherheiten in der Regel sowohl zur Sicherung ihrer eigenen Kredite als auch treuhänderisch zur Sicherung der Kredite der übrigen Poolbanken hereinnimmt. Selbstverständlich gibt es auch kombinierte Sicherheitenpools, bei denen die Sicherheiten durch den Sicherheitentreuhänder sowohl zugunsten der Geldkreditgeber (Banken) als auch der Warenkreditgeber (Lieferanten / Warenkreditversicherer) oder weiterer Finanzierer wie Avalkreditgeber gehalten werden.

Der Vorteil einer Poolung der Sicherheiten liegen neben der effektiveren Bestellung, Verwaltung und Verwertung der Sicherheiten „aus einer Hand“ vor allem darin, dass die Sicherheiten gleichrangig oder in einem festgelegten Rangverhältnis für mehrere Kreditgeber genutzt werden können, wodurch die Möglichkeiten der Kreditbeschaffung verbessert werden. Zudem können Kollisionsfragen zwischen verschiedenen Sicherheiten aufgelöst und damit der Gesamtwert der Sicherheiten zugunsten aller Kreditgeber erhöht werden.

Die Anwälte von Florett und Falke gehören zu den bundesweit regelmäßig bestellten Lieferantenpoolverwaltern, die in der Insolvenz des Abnehmers die Eigentumsvorbehaltsrechte der Lieferanten gebündelt gegenüber dem Insolvenzverwalter durchsetzen, und verfügen auch über umfangreiche Erfahrungen in der Strukturierung und Führung von Sicherheitentreuhandschaften zugunsten von Banken und Avalkreditgebern. Abgerundet wird dieses Know-how durch unsere Expertise im Zusammenhang mit dem Instrument der doppelnützigen Sanierungstreuhand, die zum Teil auch eine Form der (atypischen) Sicherungstreuhand ist.

Als Sicherheitentreuhänder kümmern wir uns um die Bestellung der Sicherheiten unter Beachtung der sachenrechtlichen Prinzipien der Priorität und der Bestimmtheit, nehmen regelmäßige Sicherheitenprüfungen und, soweit insbesondere bei revolvierenden Sicherheiten erforderlich, Aktualisierungen der Sicherheitenverträge vor, managen im Sicherungsfalle die Verwertung der Sicherheiten in Abstimmung mit den gesicherten Parteien und kümmern uns um die abschließende Abrechnung und Erlösverteilung.

Kontakt

Ansprechpartner

01

Maximierung des Sicherheitenpotenzials

Durch die Bündelung der Sicherheiten können diese für mehrere Kreditgeber genutzt werden, wodurch die Möglichkeiten der Kreditbeschaffung verbessert werden.

02

Rechtssicherheit

Als professionelle Sicherheitentreuhänder kümmern wir uns um die rechtswirksame Bestellung der Sicherheiten und die Auflösung von Kollisionsfragen und schaffen so (Rechts-)Sicherheit.

03

Effizienz

Durch die professionelle Verwaltung und Verwertung der Sicherheiten aus einer Hand werden Effizienzen gehoben und Kosten reduziert, was Unternehmen und Finanzierern gleichermaßen nutzt.

Kompetenzen

Weitere Kompetenzen in der
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