Poolverwaltung

Lieferantenpools & Gläubigerausschusstätigkeiten

In der Poolverwaltung sind Fokus/Priorisierung, Präzision, Flexibilität und Agilität gefragt, insbesondere zu Beginn eines Insolvenzverfahrens.

In der Insolvenz sind nicht alle Sicherungsrechte von Gläubigern gleichrangig und auch wirtschaftlich nicht gleich bedeutsam. Unterschiedliche Sicherheiten versprechen also sehr unterschiedliche Rückflüsse. Vor allem drängt die Zeit, um das Sicherungsgut, insbesondere die Vorratsbestände, bestmöglich verwerten zu können. Hier erweisen sich langwierige, bilaterale Auseinandersetzungen um Rechtsfragen meist für alle Beteiligten als ineffektiv und wirtschaftlich unklug. Vielmehr sind hier Bündelungen verschiedener Eigentumsvorbehaltsrechte sowie schnelle und verbindliche Abstimmungen mit Insolvenzverwaltern und Banken sinnvoll, praxisbewährt und eines der Kerngebiete unserer Arbeit.

Unsere regelmäßige Tätigkeit als Mitglieder von Gläubigerausschüssen flankiert dies.

Kontakt

Ansprechpartner

01

Nämlichkeitsnachweis

Durch die Bündelung einzelner Lieferantenrechte kann der oft schwierige Nämlichkeitsnachweis (Zuordnung der Ware zum jeweiligen Lieferanten) überwunden werden. Das erhöht die Chance auf eine vorrangige Befriedigung gegenüber konkurrierenden Gläubigern, wie bspw. den Banken.

02

Erfolgsbasierte Vergütung

Die Poolkosten sind erfolgsabhängig und fallen nur an, wenn wir signifikante Verhandlungsergebnisse liefern. Diese sind in der Regel deutlich höher als bei individueller Verfolgung der Lieferantenrechte, sodass sich die Kosten für das Poolverfahren selbst tragen.

03

Effizienz

Unsere insolvenzerfahrenen Juristen kümmern sich um Ihre Lieferantenrechte, wodurch sich Ihr individueller Aufwand deutlich reduziert. Gleichzeitig erhöht das gebündelte Forderungsvolumen das Stimmgewicht in Gläubigerversammlungen.

Kompetenzen

Weitere Kompetenzen in der
Poolverwaltung