In der Unternehmenskrise kann es vorkommen, dass das Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Management des Unternehmens auf der einen Seite und den Finanzierern auf der anderen Seite angespannt ist und Vertrauen auf Finanziererseite verloren gegangen ist, weil diese mit Verlusten überrascht oder nicht transparent informiert wurden.
In dieser Situation kann es sinnvoll oder zum Teil von Finanziererseite auch gewünscht sein, dass die Gesellschafterstellung für die Dauer der Sanierung von einem neutralen Sanierungsexperten übernommen wird, um das Zutrauen der Finanzierer in eine erfolgreiche Sanierung wiederherzustellen und somit überhaupt die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Finanzierer das Unternehmen während der Sanierung mit der Aufrechterhaltung oder gar Ausweitung ihrer Kredite weiter unterstützen.
In dieser Situation übernimmt ein neutraler Dritter, der Treuhänder, die Gesellschaftsanteile an dem zu sanierenden Unternehmen von den Gesellschaftern und erfüllt damit zwei Zwecke: Zum einen hält er die Gesellschaftsanteile treuhänderisch für die Gesellschafter (= Treugeber) und übt die Gesellschafterrechte während der Sanierung in deren wirtschaftlichem Interesse aus. Auf der anderen Seite dienen die treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteile auch als (atypische) Kreditsicherheit für die Kredite der Finanzierer. Aufgrund dieser doppelten Zweckerfüllung spricht man auch von einer doppelnützigen bzw. doppelseitigen Treuhand.
Darüber hinaus können die Rechte und Pflichten des Treuhänders individuell auf die konkrete Sanierungssituation angepasst werden. Grundlage hierfür ist der Treuhandvertrag zwischen den Gesellschaftern (Treugebern) und dem Treuhänder, in dem dezidiert geregelt werden kann, in welchem Rahmen der Treuhänder Sanierungsmaßnahmen umzusetzen hat oder unter welchen Bedingungen er die Gesellschaftsanteile verwerten, d.h. verkaufen soll. Auch kann frei vereinbart werden, ob die Gesellschaftsanteile im Falle der erfolgreichen Sanierung an die Gesellschafter und Treugeber zurückübertragen werden sollen, die insofern ein saniertes Unternehmen zurückerhalten, oder ob es gegebenenfalls dem gemeinsamen Interesse von Gesellschaftern und Finanzierern entspricht, das sanierte Unternehmen zu verkaufen und den durch die Sanierung gehobenen Wert zu realisieren.
Unsere Kanzlei gehört seit ihrer Gründung zu den ersten auf Restrukturierung spezialisierten Kanzleien in Deutschland, die regelmäßig Sanierungen als Treuhänder unterstützt und erfolgreich umgesetzt hat. Unsere Anwälte verfügen daher über umfassende Erfahrungen mit dem Instrument der doppelnützigen Treuhand und sind durch einschlägige Publikationen ausgewiesen.
Beratung der Gesellschafter oder der Finanzierer in Zusammenhang mit der Errichtung einer doppelnützigen Treuhand
Gestaltung von Treuhandmodellen und Übernahme der Treuhänderstellung
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Ansprechpartner

01
Vertrauen
Wenn das Vertrauen der Finanzierer in den Gesellschafter erschöpft ist und werthaltige Sicherheiten nicht mehr vorhanden sind, kann die Implementierung einer Treuhand die letzte Ausfahrt vor der Insolvenz sein. Wer in einer solchen Situation sein „letztes Hemd“ geben muss, sollte einen vertrauensvollen Partner (Treuhänder) an seiner Seite wissen, der von den Begünstigten gleichermaßen respektiert und geschätzt wird.
02
Handlungsfähigkeit
Als Treuhänder tragen wir in einer solchen Situation zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei, weil wir mit unserem Treuhandmodell ein stabile und nachhaltige Eigentumsstruktur schaffen, die sowohl den Interessen des Eigentümers als auch denen der Begünstigten dient.
03
Werterhalt
Damit sichern wir langfristig den Unternehmenserfolg ab und erhalten Werte – für die Begünstigte und für den Eigentümer.
Kompetenzen